Sterbehilfe pro contra
Auch nach dem richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes wird es zur Sterbehilfe viele pro und contra geben. Dieses Grundsatzurteil stärkt das Selbstbestimmungsrecht eines jeden schwerstkranken Patienten, auch wenn der eigentliche Sterbeprozess noch nicht begonnen hat. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob der Abbruch durch eine aktive Handlung erfolgt. Es zählt einzig und allein der Wille des Patienten.
Sterbehilfe pro contra – wirft viele Fragen auf. Was muss ich tun, wenn ich nach einer schweren Krankheit nicht bis zu meinem Lebensende an Schläuchen hängen will? Wie kann ich verhindern, dass fremde Menschen über mein Lebensende entscheiden? Was ist, wenn ich meine Meinung später wieder ändere? Kann ich die Maschinen abschalten lassen, wenn mein Angehöriger keine Patientenverfügung hinterlassen hat?
Viele Fragen entstehen, mit denen sich bisher viele Menschen gar nicht beschäftigt haben. Das Thema “Wie möchte ich sterben, wenn…” ist sehr heikel und muss mit Bedacht, Respekt und enormer Verantwortung behandelt werden.
In einer Patientenverfügung wird festgeschrieben, was die Ätzte tun sollen, falls man sich nicht selbst äußern kann. Sie sollte äußerst klar und sehr korrekt formuliert sein. Der Hausarzt oder die Hospizstiftung stehen für Beratungsgespräche gern zur Verfügung.
Eine Patientenverfügung sollte in regelmäßigen Abständen – meist aller 2-3 Jahre – noch einmal gelesen und noch einmal unterschrieben werden. So ist man sicher, dass der schwer erkrankte Familienangehörige seinen letzten Willen immer wieder aktualisiert hat. Sollte keine konkrete Patientenverfügung vorliegen, müssen die Bevollmächtigten und Ärzte den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln. Dies geschieht oft mit den Angehörigen oder den nächsten Verwandten. Aktive Sterbehilfe aber bleibt weiterhin verboten und steht unter Strafe.
So lange es sterbende Menschen gibt, so lange wird es zur Sterbehilfe immer pro und contra geben. Der Bundesgerichtshof hat mit dem Grundsatzurteil den Weg für ein menschenwürdiges Sterben geebnet.